Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frankfurt School of
Finance & Management gGmbH ("AGB")
für Konferenzen und Publikationen des Frankfurt School Verlags

1 Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH, Geschäftsbereich Frankfurt School Verlag (im Folgenden: "Frankfurt School") und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, beim Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Konferenz oder den Kauf von Büchern oder Lernmaterialen (im Folgenden als "Druckwerk/e" bezeichnet). Alle Formulierungen in männlicher Form beziehen sich gleichermaßen auf Personen beider Geschlechter.
1.2 Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen "Besondere Geschäftsbedingungen" für die Teilnahme an einer Konferenz oder den Kauf von Druckwerken, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei Abschluss eines Vertrages mit dem Kunden vereinbart. Soweit die besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor.
1.3 Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Frankfurt School hat diesen ausdrücklich zugestimmt.

2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Die Darstellung des Sortiments der Frankfurt School über die Domain www.frankfurt-school-verlag.de stellt kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, diese Produkte zu bestellen.
2.2 Indem der Kunde über die Domain www.frankfurt-school-verlag.de durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschließen", eine Bestellung absendet, gibt er ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Frankfurt School ab.
2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn die Frankfurt School dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt, indem die Frankfurt School das bestellte Produkt an den Kunden versendet. Ein Angebot des Kunden über den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Konferenz nimmt die Frankfurt School an, indem sie dem Kunden eine Teilnahmebestätigung sowie eine Rechnung zuleitet.
2.4 Kann die Frankfurt School das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert.
2.5 Ist der Kunde Unternehmer, ist ein Widerrufs- oder Remissionsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Frankfurt School und dem Unternehmer.

3 Preise
Die Preise für die Teilnahme an Konferenzen verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Alle Druckwerke sind ausgewiesen mit Bruttopreisen zzgl. Versandkosten.

4 Lieferung
4.1 Der Versand erfolgt durch ein von der Frankfurt School auszuwählendes Transportunternehmen an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift.
4.2 Teillieferungen werden nach Möglichkeit vermieden. Sofern diese im Einzelfall erforderlich und zumutbar sind, übernimmt die Frankfurt School die zusätzlichen Portokosten. Bei Lieferverzögerungen wird der Kunde umgehend informiert.
4.3 Mit der Übergabe der Produkte an den Kunden geht die Gefahr auf den Kunden über. Verzögert sich die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn er mit der Annahme in Verzug gerät. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne von Ziff. 1.3 dieser AGB geht die Gefahr bereits mit Übergabe der Produkte an die den Transport durchführende Person auf den Kunden über.
4.4 Lieferungen ins Ausland erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des Kunden. Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Exportbeschränkungen vorliegen und Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich.

5 Gewährleistung
5.1 Im Falle von Mängeln, die bei Übergabe der Druckwerke vorhanden sind, ist der Verlag zur Nacherfüllung verpflichtet. Schlägt eine Nacherfüllung fehl, ist sie nicht möglich oder für den Kunden nicht zumutbar, so hat der Kunde Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf angemessene Herabsetzung des Kaufpreises.
5.2 Im Falle eines Abonnements beziehen sich die Rechte aus Ziff. 5.1 nur auf die jeweilige mangelhafte Einzellieferung. Gegebenenfalls weitergehende Rechte nach den besonderen Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
5.3 Offensichtliche Mängel sind dem Verlag von Verbrauchern innerhalb von 14 Tagen, von Unternehmern unverzüglich nach Erhalt der Ware anzuzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Ein offensichtlicher Mangel liegt vor, wenn er so offen zutage liegt, dass er auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
5.4 Ist der Kunde Unternehmer, verjähren Ansprüche wegen Mängeln innerhalb von 12 Monaten.

6 Haftung
6.1 Die Frankfurt School haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
6.2 Die Frankfurt School haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Hinblick auf Sach- und Vermögensschäden nicht, außer wenn sie eine wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut (im Folgenden "Kardinalpflicht"), verletzt hat. Die Haftung wegen Verletzung einer solchen Kardinalpflicht ist ihrerseits auf den vertragstvpischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die Frankfurt School im Übrigen nicht. Die unter 6.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Frankfurt School betroffen ist.
6.3 Eine weitergehende Haftung der Frankfurt School ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Frankfurt School.
6.4 Soweit die Besonderen Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen oder sonstige Vereinbarungen etwas Abweichendes regeln, gehen diese abweichenden Regelungen vor.

7 Störung des Betriebs
Die Frankfurt School haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

8 Transportschäden
Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Abnahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen.

9 Zahlung
9.1 Der Verlag liefert grundsätzlich gegen Rechnung. Es bleibt dem Verlag vorbehalten, bei Neukunden, Lieferungen ins Ausland, Lieferungen ab einem Bestellwert von 150,00 € oder vorausgegangenen Zahlungsverzögerungen gegen Vorauskasse zu liefern.
9.2 Vereinbart die Frankfurt School mit dem Kunden Vorauskasse, so erfolgt eine Lieferung erst nach Eingang des vereinbarten Kaufpreises. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, den Gesamtbetrag spätestens vierzehn Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug durch Überweisung auf das ihm mitgeteilte Konto der Frankfurt School zu zahlen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zahlungseingang an. Im Fall des erfolglosen Ablaufs der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Zahlungsverzug.
9.3 Die Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreiten des Zahlungsziels kann die Frankfurt School ohne entsprechenden Schadensnachweis gem. § 284 Abs. 3 und § 288 Abs. 1 BGB Verzugszinsen in Höhe von 5 % (bzw. 8 % bei Unternehmern) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank sowie Mahnspesen in Rechnung stellen. Die Frankfurt School behält sich die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens, insbesondere die durch die Beauftragung zur Einziehung von fällig gestellten Forderungen durch ein Inkassobüro entstehenden Kosten, vor. Es wird darauf hingewiesen, dass hierzu die kundenbezogenen Daten nebst Forderungsunterlagen an das beauftragte Unternehmen weitergegeben werden.

10 Eigentumsvorbehalt
An den gelieferten Druckwerken besteht Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung aus der Geschäftsverbindung. Ist der Kunde Unternehmer, so besteht Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Druckwerken bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen der Frankfurt School aus der Geschäftsverbindung.

11 Urheberrechte
Alle Druckwerke des Verlages dürfen vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Bestimmungen des Urhebergesetzes nicht nachgedruckt oder in sonstiger Weise verwertet, vervielfältigt, nachgeahmt oder bearbeitet werden. Copyright sowie sämtliche Verlags- und Urheberrechte an den gelieferten Produkten liegen bei der Frankfurt School. Eine kommerzielle Weiterverwendung oder Vervielfältigung der Texte und Fotos ist untersagt. Für den Fall des Verstoßes behält sich der Verlag Schadensersatzansprüche vor.

12 Schriftform
12.1 Es bestehen keine Nebenabreden. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
12.2 Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.

13 Geltung
deutschen Rechts Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Frankfurt School gilt deutsches Recht.

14 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die von der Frankfurt School geschuldete Konferenzteilnahme ist der von der Frankfurt School ausgewählte Veranstaltungsort.

15 Gerichtsstand
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Frankfurt School ausschließlich der Sitz der Frankfurt School.

16 Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit. Wir weisen darauf hin, dass wir an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle nicht teilnehmen.

17 Schlussbestimmungen
17.1 Im Fall von Konferenzen ist Erfüllungsort der von der Frankfurt School ausgewählte Veranstaltungsort; im Übrigen ist Erfüllungsort Frankfurt am Main.
17.2 Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Frankfurt School ausschließlich der Sitz der Frankfurt School.
17.3 Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbeziehungen ganz oder teilweise zwischen den Parteien unwirksam sein, sich hierin eine Lücke befinden oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.

Stand: April 2023


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